Abrechnung
Gesetzliche Krankenversicherungen
Wenn sie gesetzlich versichert sind, kann die Behandlung über ihre Versicherung abgerechnet werden.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Die Beihilfe, sowie die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger, erstatten die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Behandlung in voller Höhe. Der Honorarsatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Bei der privaten Krankenversicherung hängt die Anzahl der Sitzungen, die von den Versicherungen erstattet werden, von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen Tarif ab, zu dem Sie versichert sind. In der Regel erwarten die Versicherer eine Vorabanfrage. Bitte setzen Sie sich vor Beginn mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Selbstzahler
Die Abrechnung für Selbstzahler für eine Verhaltenstherapie, bzw. eine Traumatherapie, erfolgt in Anlehnung an die Sätze der Privatversicherung (GOP).